MELDEAMT

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:

• erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich

• Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)

• Begründung eines weiteren Wohnsitzes (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)

Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, insbesondere weil eine An- oder Abmeldung überhaupt unterlassen oder vorgenommen wird, obwohl keine Unterkunftsnahme erfolgt ist bzw. die Unterkunft nicht aufgegeben wurde, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.

 

Für eine An-, Ab- oder Ummeldung ist ein vollständig ausgefüllter Meldezettel und ein Lichtbildausweis mitzubringen!

 

Meldezettel zum Download:

Meldezettel.pdf

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