Grundsätzlich sind ALLE Bautätigkeiten (Neuerrichtung, Zu- und Umbauten, Abbruch, Änderungen des Verwendungszweckes, usw.) der Baubehörde zu melden.
Nach dieser Meldung entscheidet die Baubehörde die weitere Vorgehensweise, wie zum Beispiel, ob die Baumaßnahme ein geringfügiges oder ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben darstellt.
Bei Bauvorhaben im Bauland ist die Gemeinde die zuständige Baubehörde und in Grünland bzw. Hausgärten die Bezirkshauptmannschaft!
Bauleitfaden zum Download:
Formulare zum Download:
Ansuchen Geringfügiges Bauvorhaben §16.pdf
Ansuchen Baubewilligung §17.pdf
Ansuchen Baubewilligung (Bauverhandlung) §18.pdf
Nützliche Links: