BAUAMT

Grundsätzlich sind ALLE Bautätigkeiten (Neuerrichtung, Zu- und Umbauten, Abbruch, Änderungen des Verwendungszweckes, usw.) der Baubehörde zu melden. 

Nach dieser Meldung entscheidet die Baubehörde die weitere Vorgehensweise, wie zum Beispiel, ob die Baumaßnahme ein geringfügiges oder ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben darstellt. 

Bei Bauvorhaben im Bauland ist die Gemeinde die zuständige Baubehörde und in Grünland bzw. Hausgärten die Bezirkshauptmannschaft!

 

Bauleitfaden zum Download:

Bauleitfaden.pdf

 

Formulare zum Download:

Ansuchen Geringfügiges Bauvorhaben §16.pdf

Ansuchen Baubewilligung §17.pdf

Ansuchen Baubewilligung (Bauverhandlung) §18.pdf

Baubeginnanzeige.pdf

Fertigstellungsanzeige.pdf

 

Nützliche Links:

Burgenländisches Baugesetz

Burgenländische Bauverordnung

Wohnbauförderung Burgenland

Wohnbaufibel Burgenland

Förderung Alternativenergieanlagen Burgenland