ANTRÄGE ZUR FLÄCHENWIDMUNGSÄNDERUNG BIS ENDE APRIL 2025 MÖGLICH

Veröffentlicht am: 27.03.2025

Die Gemeinde Olbendorf beabsichtigt eine Flächenwidmungsänderung. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, bis spätestens 30. April 2025, Anträge für beabsichtigte Änderungen der Flächenwidmung im Gemeindeamt zu stellen.

Wir bitten alle interessierten Personen, rechtzeitig einen Antrag (liegt im Gemeindeamt auf oder unten zum downloaden) zu stellen. Weitere Informationen zur geplanten Änderung und zum Antragsverfahren erhalten Sie direkt im Gemeindeamt.

Eine Umwidmung kann nur durch eine Begründung (z.B. konkreter Bauwunsch) durchgeführt werden und es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine positive Umwidmung gibt.


Antrag Umwidmungsbegehren